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Baugenehmigung für Wintergärten

Um einen Wintergarten zu bauen bedarf es in den meisten Fällen einer speziellen Baugenehmigung für Wintergärten, bei der sich der Bauherr an verschiedene Richtlinien zu halten hat. Zunächst sollten Sie wissen, was genau der Gesetzgeber als Wintergarten sieht. Laut Bundesverband Wintergarten e.V. ist ein Wintergarten ein Anbau oder Gebäude, welches überwiegend aus durchsichtigem Material besteht und aus einer Trägerkonstruktion aus Holz, Metall oder Kunststoff besteht. Anbauten mit Fenstern und festem Dach fallen nicht unter die Kategorie Wintergarten. Ein Wintergarten muss ein Fundament besitzen, mit einer Wand an ein Haus angrenzen, kann beheizbar sein und es müssen sich mehrere Personen dauerhaft darin aufhalten können.

Baugenehmigungen sind in jedem Bundesland unterschiedlich

Die Baugenehmigung für Wintergärten ist in Deutschland Ländersache. Als Bauherr sollten Sie vor Baubeginn bei der zuständigen Kommune in Erfahrung bringen, ob überhaupt eine Baugenehmigung notwendig ist. Lassen Sie den Wintergarten von einer Firma bauen, kann diese auch alle notwendigen Baugenehmigungen einholen. In der Landesbauordnung Ihres Bundeslandes keine Verfahrensfreiheit festgelegt, dann sollten Sie sich beim zuständigen Bauamt erkundigen, welche bautechnischen Nachweise und formlose Erklärungen notwendig sind, um eine Baugenehmigung für Wintergärten zu erhalten. Oft sind Wintergärten auch bis zu einer bestimmten Größe genehmigungsfrei. Ist der Wintergarten Teil eines Neubaus, wird er natürlich zusammen mit dem Haus beantragt.

Worauf man achten sollte

Um zu klären, ob ein Wintergarten möglich ist und was bei der Baugenehmigung dafür eine Rolle spielt, sollten Sie zunächst den Bebauungsplan beachten. Darin legen die Kommunen fest, welche Bebauung zulässig ist, zum Beispiel die Grundflächenzahl. Auch Mindest-Grenzabstände, Nachbarschaftsrecht oder Flucht- und Rettungswege können für die Genehmigung wichtig sein.

Dem Bauantrag sollte dann ein Lageplan und eine Skizze des geplanten Wintergartens beigelegt werden. Welche Unterlagen genau, ist wieder in der Landesbauordnung geregelt. Standard sind ein Standsicherheitsnachweis (über die Statik des Bauwerks), ein Wärmeschutznachweis und eventuell Brandschutz-Nachweise.

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