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Förderung für neue Fenster, Türen und Wintergärten ab 2024

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Förderung für neue Fenster, Türen und Wintergärten ab 2024

BEG-Fördermittel für die Sanierung enthalten neue Zuschüsse und Förderkredite für Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle

Der Haushaltsausschuss des Bundestags hat die neuen Richtlinien zur Bundesförderung für Energieeffiziente Gebäude (BEG) für Einzelmaßnahmen beschlossen. Die BEG 2024 wäre damit nicht vom Urteil des Bundesverfassungsgerichts betroffen. Die wichtigsten Beschlüsse im Überblick:

Höhe & Zeitraum der Förderung

Grundsätzlich gilt nach wie vor eine Grundförderung von 15% für den Austausch bestehender Fenster, Türen, oder Wintergärten zu den derzeit gültigen Voraussetzungen der BEG. Zusätzlich wird im kommenden Jahr ein sog. Konjunktur Booster in Höhe von 10% gewährt. Dieser ist allerdings begrenzt auf ein Sonderbudget von 3 Milliarden Euro und wird nach dem Zeitpunkt der Antragsstellung vergeben. Wer diesen Konjunktur Booster in Anspruch nehmen will, muss die Sanierungsmaßnahme außerdem bis Ende 2025 abgeschlossen haben. Die Fördersumme erhöht sich damit vorübergehend auf 25%. Die förderfähigen Kosten belaufen sich auf 30.000 € je Wohneinheit und Jahr. Wird ein individueller Sanierungsfahrplan (iSFP) erstellt, erhöht sich die Fördersumme um weitere 5% und die förderfähigen Kosten je Wohneinheit auf 60.000€. Die Erstellung eines iSFPs ist unabhängig von der Inanspruchnahme des Konjunktur Boosters.

Antragsstellung München

Gemäß den neuen Richtlinien darf ein Antrag dann gestellt werden, wenn der Tausch der neuen Fenster, Türen oder des Wintergartens bereits beauftragt ist. Die Beauftragung muss dabei eine auflösende oder aufschiebende Bedingung enthalten, die an die Zusage der Förderung geknüpft ist. Außerdem sollte aus der Beauftragung hervorgehen, dass die Maßnahme innerhalb der entsprechenden Fristen umgesetzt wird. Wir als Premium Partner für Fenster und Haustüren im Großraum München informieren Sie gerne.

Zinsgünstige Kredite, Tilgungszuschüsse und steuerliche Vergünstigungen

Neben den Förderungen, die beim Bundesamt für Ausfuhrwirtschaft (BAFA) beantragt werden, gibt es zusätzlich zinsgünstige Kredite mit Tilgungszuschüssen sowie die Option auf steuerliche Vergünstigungen. Hier lohnt ein aktueller Blick auf die Seiten der KFW Bank sowie des Bundesfinanzministeriums

Die Fakten zu den neuen Förderrichtlinien für den Fenstertausch noch einmal zusammengefasst

  • Die Basisförderung beträgt 15% bei förderfähigen Kosten von 30.000€ je Wohneinheit
  • Der iSFP-Bonus beträgt 5% und erhöht die förderfähigen Kisten auf 60.000€ je Wohneinheit
  • Der Konjunktur-Bonus beträgt zusätzlich 10% und ist auf ein Sonderbudget von 3 Milliarden € gedeckelt.
  • Bis zu 30% Förderung sind insgesamt möglich.

Fazit: Was bedeutet das konkret für Ihren persönlichen Fenstertausch?

Bis die neuen Förderrichtlinien im Bundesanzeiger veröffentlicht werden, kann es zwar noch einige Wochen dauern, die Änderungen werden aber mit hoher Wahrscheinlichkeit ab dem 01.01.2024 in Kraft treten.

Nun heißt es vor allem schnell sein, wer den Konjunktur Booster in Anspruch nehmen und lange Wartezeiten für den individuellen Sanierungsfahrplan umgehen will.

Planen Sie den Austausch Ihrer Fenster, Türen, oder Ihres Wintergartens, empfehlen wir deshalb schnellstmöglich ihr Vorhaben voranzubringen und sich einen Vorsprung bis Jahresende zu sichern, damit es mit der Antragsstellung und der Förderung 2024 auch klappt. Als Spezialist für Fenster und Haustüren in München stehen wir Ihnen gerne mit einer Beratung zur Seite. Vereinbaren Sie noch heute einen Termin in unserer Ausstellung. Das Team von Weiß & Weiß freut sich auf Sie. Jetzt Kontakt aufnehmen.

Gerne beraten wir Sie zum Thema förderfähige Bauelemente und zeigen Ihnen sämtliche Optionen auf. Diese reichen von Holz Aluminium Fenstern und Aluminium Fenstern, bis zu Kunststoff und Kunststoff Aluminium Fenstern.

Wir als Fachbetrieb freuen uns über Ihre Anfrage für die energetische Sanierung Ihrer Fenster in München und Umgebung.

Quellen:

Alle Angaben ohne Gewähr.

SL
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